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Egelsbach - Politik

VGH untersagt HFG-Verkauf

Egelsbach/Langen (DZ/hs) – Erneute Schlappe für die Verwaltungsspitzen in den beiden Nachbarkommunen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat der Gemeinde Egelsbach und der Stadt Langen am Mittwoch abermals untersagt, in den für den gestrigen Donnerstag anberaumten Sondersitzungen der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung über den von den Gesellschaftern der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) – beide Kommunen gehören bekanntlich zu den fünf Anteilseignern – geplanten Verkauf des finanziell maroden Unternehmens an die USFirma „NetJets“ abstimmen zu lassen. Stattdessen wiesen die Kasseler Richter die beiden Parlamente an, zunächst über die Zulässigkeit der von den FluglärmGegnern in Egelsbach und Langen initiierten (und in beiden Kommunen von jeweils mehr als 3.500 Menschen unterstützten) Bürgerbegehren gegen Verkauf und Ausbau des MiniAirports zu befinden. Sollten die Abgeordneten ein formales Haar in der Antragssuppe finden und daher die Bürgerbegehren als unzulässig einstufen, hätten die Kritiker des „NetJets“Deals nochmals zwei Wochen Zeit, juristisch gegen dieses Votum vorzugehen. Welche Auswirkungen der überraschende, aber unanfechtbare VGHEntscheid auf die am Rande der Insolvenz taumelnde HFG hat, lässt sich noch nicht absehen.Matthias MöllerMeinecke hingegen freut sich, dass den beiden Parlamenten durch die einstweilige Anordnung der Kasseler Richter abermals „die Hände gebunden wurden, durch eine geplante Abstimmung über den Verkaufsvertrag vollendete Tatsachen zu schaffen, bevor über ein Bürgerbegehren abgestimmt werden kann“. Dass der VGH zwei Kommunen gestoppt habe, „die übereilt und ohne hinreichende Prüfung möglicher Einnahmesteigerungen aus Flugplatzentgelten und Einsparungen überflüssiger Kosten sowie ohne Aufklärung der Bürger über die zu erwartenden Steigerungen des Fluglärms ihre Gesellschaftsanteile verkaufen wollten“, wertet der Rechtsanwalt der beiden Bürgerinitiativen zudem als einen „ein Sieg der direkten Demokratie“.

Dass MöllerMeinecke dem Beschluss, der den erstinstanzlichen Entscheid des Verwaltungsgerichts Darmstadt aufhebt, „eine grundsätzliche bundesweite Bedeutung beimisst, erklärt der Anwalt damit, dass der Richterspruch „einen Erfolg der Bürger gegen überzogene Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag und die Begründung eines Bürgerbegehrens“ darstelle. Dadurch hätten die Bürger demnächst die Möglichkeit, über den Verbleib der Gesellschaftsanteile in der Hand beider Kommunen abzustimmen, so MöllerMeinecke, der sich nicht vorstellen kann, dass die Parlamente noch aus formalen Gründen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens infrage stellen werden: „Der Beschluss des VGH ist ein Fingerzeig, dass alles okay ist.“

Mindestens genauso glücklich wie der Rechtsanwalt reagierte auch Günther de las Heras auf die Nachricht aus Kassel. „Dies ist ein klares Signal, dass der Verkauf der HFGAnteile innerhalb des geltenden Rechts erfolgen muss“, erklärte der Vorsitzende der „FluglärmAbwehrgemeinschaft Egelsbach“ (FLAGE), der im gleichen Atemzug monierte, dass die Befürworter eines Verkaufs der HFGAnteile in den letzten Wochen „in einem Klima von Intransparenz und gezielter Fehlinformation versucht haben, unser wichtiges Anliegen infrage zu stellen“. Zudem seien die Unterstützer des Bürgerbegehrens „pauschal als unmündig erklärt und Personen, die Verantwortung für das Bürgerbegehren übernommen hatten, gezielt diskreditiert“ worden.

Angesichts der Entscheidung des VGH fordert de las Heras die Verantwortlichen in der Führung, aber auch in den Gremien der HFG dazu auf, „an einer Lösung zu arbeiten, die den Betrieb des Flugplatzes mit Rücksicht auf die Bedürfnisse seiner Anwohner sichert“. Wie eine solche Alternative zum Verkauf an „NetJets“ aussehen könnte, hat vor kurzem Harald Eßer skizziert. Geht es nach dem Fraktionsvorsitzenden der Egelsbacher Grünen, dann sollte zunächst ein unabhängiger Wirtschaftprüfer die finanzielle Situation der HFG und Möglichkeiten zur schnellstmöglichen Verlustminimierung unter die Lupe nehmen.

Um eine etwaige Insolvenz der HFG zu verhindern, sollte sich Egelsbach nach Meinung Eßers bereit erklären, der FlugplatzBetreiberin zur überbrückung eines etwaigen Liquiditätsengpasses eine überbrückungshilfe zu gewähren. Zudem plädiert der Grüne dafür, dass die Gemeinde zumindest einen Teil der HFGAnteile der übrigen Gesellschafter übernimmt und Erzhausen als neuer Gesellschafter an Bord kommt. „Durch eine geänderte Anteilsstruktur muss sichergestellt werden, dass eine weitere Expansion unterbleibt und der Flugplatz maximal seinen Status Quo erhält“, lautet Eßers zentrale Forderung.

Schließlich müssten Verhandlungen mit den bisherigen Anteilseignern sowie Dritten (etwa Fraport und dem Land Hessen) geführt werden, damit sich diese an der Sanierung der HFG beteiligen. Diese könnte nach Meinung des Grünen erfolgreich sein, „wenn das bislang verfolgte und gescheiterte Geschäftsmodell der Expansion zu einem ‚Business Aviation Center’ aufgegeben wird“. Darüber hinaus müsse es unter anderem zu massiven Einsparungen und einer deutlichen Anhebung der Landeentgelte kommen.

Unabhängig von diesem Szenario zeigte sich Egelsbachs Bürgermeister Rudi Moritz „enttäuscht darüber, dass das Gericht wieder keine klare Aussage getroffen hat und die Hängepartie weitergeht“. ähnlich sieht es Langens RathausChef Frieder Gebhardt, der den Kasseler Richtern unterstellt, sie würden sich vor einer eindeutigen Entscheidung drücken.

Zulässigkeit

Sowohl Moritz als auch Gebhardt gehen davon aus, dass die nächsten Sondersitzungen in zwei bis drei Wochen über die Bühne gehen werden. Ob es dann allerdings – wie von Rechtsanwalt MöllerMeinecke orakelt – zu einem positiven Votum in Bezug auf die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens kommen wird, wollten die Bürgermeister nicht beurteilen.

Von „NetJets“ und der HFG, deren Gremien am heutigen Freitagnachmittag zu einer Krisensitzung zusammenkommen, waren bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe keine Stellungnahmen zu erhalten.

 
 
 
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Herausgeber:
Dreieich-Zeitung
Günther Medien GmbH