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Mühlheim
Mühlheim (DZ/ba) – Die Brut- und Setzzeit beginnt und dies ist für den Magistrat Anlass, die Hundehalter zur Rücksichtnahme gegenüber den Wildtieren aufzufordern und daran zu erinnern, dass in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni die Hunde ausschließlich an der Leine zu führen sind. „Ein Wildern des Hundes ist auf jeden Fall zu unterbinden. Außerdem sollten die Hunde im Wald die Wege nicht verlassen“, heißt es in einer Pressemitteilung.Die „frei lebenden Tiere müssen besser vor wildernden und auch streunenden, jagenden Hunden geschützt werden. Diese Hunde vertreiben auch bodennahe Brüter wie zum Beispiel Stockente, Teichhuhn, Blässhuhn, Neuntöter, Rotkehlchen, Zaunkönig und Nachtigall von ihren Nestern“, betont der Magistrat. Deren Eier und Junge würden dann ein leichtes Opfer von Krähen und Elstern.
„Niederwild wie zum Beispiel Rehe und Feldhasen werden aufgescheucht und finden erst nach Stunden wieder zur Ruhe. Die Rehe in der Gemarkung Mühlheim sind dadurch deutlich leichter als sie eigentlich sein müssten“, berichtet Jagdpächter Ernst Siebel. Anstatt 18 bis 20 Kilogramm würden die Tiere in Mühlheim nur zwölf bis 13 Kilogramm auf die Waage bringen, was nicht zuletzt auf Störungen durch Spaziergänger und rücksichtslose Hundeführer zurückzuführen sei.
In diesem Zusammenhang weist Heike Gallenbacher, Fachbereichsleiterin Sicherheit, Ordnung und Verkehr im Rathaus, auf die „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ hin. Danach können Hunde, die andere Tiere hetzen oder Menschen angreifen, als gefährlich eingestuft werden. Nach Inkrafttreten der neuen Hundeverordnung Mitte Oktober 2010 bestehe nun auch die Möglichkeit einen Leinenzwang für wildernde und jagende Hunde anzuordnen. Die Verordnung schreibe außerdem vor, dass alle Hunde am Halsband Namen, Anschrift und Telefonnummer des Besitzers tragen müssen, wenn sie sich im Freien bewegen. Verstöße gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Ferner müssten die Halter von wildernden Hunden damit rechnen, dass die Jäger für getötetes Wild Schadensersatz verlangen. Aber auch Autofahrer könnten hohe Regressansprüche stellen, wenn hetzende Hunde ihnen Wild vor das Kraftfahrzeug treiben und dadurch einen Unfall verursachen würden.
Vor allem hochträchtige Rehe, die in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt sind, würden in diesen Wochen mitsamt ihren ungeborenen Kitzen Hundebissen zum Opfer fallen. Leider komme es zudem vor, dass Hundebesitzer das verletzte Wild liegenlassen würden, ohne den Jagdpächter zu informieren. Das verletzte Tier verende dann jämmerlich. „Es isterschreckend, dass viele Hundehalter jegliche Tierliebe, die sie ihrem eigenen Hund entgegenbringen, gegenüber dem Wild vermissen lassen“, so Erster Stadtrat Heinz Hölzel. Daher gibt der Magistrat auch die Telefonnummern der jeweiligen Jagdpächter bekannt: Für Dietesheim zuständig sind Herr Spahn, Telefon 77261, und Herr Bergmann, Telefon 68893, für Lämmerspiel ist Herr Bruch, Rufnummer 77268, und für Mühlheim Herr Siebel, Telefon 6436.