Einzelansicht des Artikels

Obertshausen - Gesellschaft

Reisepässe für Kinder

Mühlheim (DZ/ba) – „Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig“, teilt Erster Stadtrat Heinz Hölzel mit. Das Bundesinnenministerium empfehle den von der „Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder in der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung“, erläutret Heike Gallenbacher, die Leiterin des zuständigen Fachbereichs Sicherheit, Ordnung und Verkehr.

„Auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise für den sogenannten ‚Schengen-Raum‘ empfehlen wir eigene Reisedokumente für Kinder, auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen“, erklärt Marco Jähner, der Leiter des Zentralen Bürger-Services.

Welche Unterlagen benötigt werden und welche Kosten je nach Dokument entstehen, können interessierte Eltern auf der Homepage der Stadt Mühlheim am Main unter www.muehlheim.de oder per Telefon unter (06108) 601-999 im Zentralen Bürger-Service erfahren.

 
nach oben

zum Seitenanfang

Herausgeber:
Dreieich-Zeitung
Günther Medien GmbH