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Rödermark
Rodgau (DZ/kö) – „Anleinpflicht für Hunde während der Brut- und Aufzuchtzeit“: An diese Verordnung, die am 15. Februar in Kraft getreten ist, haben sich „Herrchen“, „Frauchen“ und deren Vierbeiner in Rodgau bis zum 15. Juni zu halten. Wer gegen die jährlich wiederkehrende Vorgabe verstößt, riskiert eine Bußgeldstrafe.
Die Anleinpflicht gilt nach Angaben der Stadtverwaltung „außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Sie dient dem Schutz frei lebender Tiere. In besonderem Maße sollen Jungwild sowie bodennah brütende Singvögel geschützt werden.“
Fragen zu den Vorschriften werden im Rathaus unter den Rufnummern (06106) 6931253 und 6931252 beantwortet.